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Allgemeine
Angaben |
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Die Bauherrschaft gewährleistet einen hohen Standard im
Grundausbau. Anlässlich eines persönlichen
Verkaufsgespräches übergeben wir Ihnen gerne den
detaillierten Baubeschrieb.
Selbstverständlich führen wir auch, soweit möglich und
je nach Planungs- und Baufortschritt, gerne Ihre
Sonderwünsche aus. (Bedürfen einer separaten
Vereinbarung).
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Verkauf
Eigentumswohnungen |
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Die angegebenen Verkaufspreise gelten als
schlüsselfertige Pauschalpreise und setzen sich zusammen
aus:
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Anteil Landkosten
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Erstellungskosten gemäss Baubeschrieb (incl.
Gebühren)
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Sämtliche Umgebungs-, Erschliessungs- und
Anschlusskosten
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Kaufs-
und Zahlungsabwicklung |
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Unterzeichnung Kaufzusage pro Wohneinheit
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CHF 25'000.- Anzahlung in Anrechnung an den
Verkaufspreis (Attikawohnungen 40'000.-)
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Unterzeichnung und notarielle Beurkundung
Kaufvertrag mit gleichzeitiger
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Anzahlung von 20% des Kaufpreises
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Zusicherung
Käuferbank für Finanzierung des Restkaufpreises,
fällig 10 vor Objektübergabe/Einzug
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Kosten Notariat- und Grundbuchamt Stäfa werden je
hälftig Käufer/Verkäufer aufgeteilt
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Termine |
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Die Baubewilligung ist erteilt und rechtskräftig.
Baubeginn ist Herbst 2009. Bezugsbereitschaft der
Wohnungen geplant per 1. Oktober 2011, ev. früher.
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Innenausbau |
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Die Budgetbeträge für die frei wählbaren Positionen wie
Küchen, Nasszellen, Wand- und Bodenbeläge sind
grosszügig bemessen und erlauben einen edlen Innenausbau
nach persönlichen Wünschen und Vorstellungen.
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Vertragsunterlagen |
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Detaillierter Baubeschrieb - Grundrissplan der
Wohnungen 1:100
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Grundrissplan Garagengeschoss UG 1 - Kellergeschoss
UG 2
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Übersichtsplan - Vereinbarung Sonderwünsche der
Käuferschaft - Zahlungsplan Sonderwünsche
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Notarieller Kaufvertrag für die Stockwerkseinheit
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Begründung Stockwerkeigentum - Nutzungs- und
Verwaltungsordnung
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Finanzierung |
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Um ein für Sie optimales Finanzierungsprogramm zu
erarbeiten, bieten wir Ihnen gerne unsere Unterstützung
sowie die Zusammenarbeit mit unseren Hausbanken an.
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VERMERK: Die auf dieser Homepage ersichtlichen Pläne und
Grundrisse dienen dem Verkauf - aus der eingezeichneten
Möblierung können keine Ansprüche abgeleitet werden.
Verbindlich für Masse und Flächenangaben sind
ausschliesslich die Pläne des Architekten im Massstab
1:100. Ausführungsbedingte Änderungen, Anpassungen oder
Massabweichungen sind möglich und bleiben vorbehalten.
Stand Juli 2009 |